Junge Sterne Finanzierung Plus
Junge Sterne Finanzierung Plus
Die Garantie nach der Garantie
Junge Sterne sind die Besten unter den Mercedes-Benz Gebrauchtwagen – und stets mit 24 Monaten Garantie ausgestattet.
Doch das geht noch besser: Profitieren Sie ab 01.01.2021 bis auf Weiteres mit der „Junge Sterne Finanzierung Plus“[1] von günstigen Finanzierungskonditionen und der kostenfreien Garantieverlängerung[2] für das dritte Jahr.
Ihre Vorteile bei der Junge Sterne Finanzierung Plus.
- Attraktive monatliche Finanzierungsraten zu den besten Konditionen
- Kostenfreie Garantieverlängerung für das 3. Jahr
- Fixe Vertragslaufzeit von 36 Monaten, fünf alternative Kilometerlaufleistungen zwischen 10.000 und 30.000 km/Jahr zur Wahl
- Wahlmöglichkeiten am Vertragsende
Ein Junge Sterne Finanzierung Plus Beispiel der Mercedes-Benz Bank AG für einen Jungen Stern, eine E 200 Limousine.[3][4]
Mercedes-Benz E 200 Limousine3,4 | |
Kundenart | Privatkunde |
Kaufpreis | 34.900,00 Euro |
Anzahlung | 6.744,53 Euro |
Gesamtkreditbetrag | 28.155,47 Euro |
Gesamtbetrag | 30.297,00 Euro |
Laufzeit | 36 Monate |
Gesamtlaufleistung | 30.000 km |
Sollzins gebunden p.a. | 2,95 % |
Effektiver Jahreszins | 2,99 % |
36 mtl. Finanzierungsraten à | 289,00 Euro |
Mtl. Rate Garantieverlängerung für das 3. Jahr | 0,00 Euro |
Mtl. Gesamtrate Junge Sterne Finanzierung Plus | 289,00 Euro |
Bei Option der Fahrzeugübernahme: Schlussrate als 37. Rate in Höhe von | 19.893,00 Euro |
Finden Sie jetzt Ihren Junge Sterne Traumwagen!
[1]Erhältlich nur bei Junge Sterne Partnern und nur für ausgewählte Junge Sterne Fahrzeuge.
[2]Gemäß den Garantiebedingungen des Mercedes-Benz Garantie-Pakets.
[3]Ein Finanzierungsbeispiel der Mercedes-Benz Bank AG, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart, Aktionszeitraum 01.01.2021 bis auf Weiteres. Weitere Informationen zu den Konditionen und zum Abschluss eines Finanzierungsvertrages erhalten Sie von uns. Ist der Darlehens-/Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §495 BGB. Gemäß Darlehensbedingungen ist durch Verbraucher für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO?-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen.